§ 66 SchRegO

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Ein Schiffsbauwerk wird in das Schiffsbauregister nur eingetragen, wenn zugleich eine Schiffshypothek an dem Schiffsbauwerk eingetragen wird oder wenn die Zwangsversteigerung des Schiffsbauwerks beantragt ist.

Suchhilfen: Schiffsbauregister Eintragung, Zwangsversteigerung beantragen, Eintragung Voraussetzung, Schiffsregister, tragung, antragen, aussetzung