§ 36 SchRegO

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In Eintragungsbewilligungen und Eintragungsanträgen sind einzutragende Geldbeträge in der im Geltungsbereich des Grundgesetzes geltenden Währung anzugeben, soweit nicht die Eintragung in anderer Währung gesetzlich zugelassen ist.

Suchhilfen: Geldbetrag angeben, Währungspflicht bei Eintragungsantrag, Eintragungsbewilligung Betrag, Eintragung in Fremdwährung, Währungsangabe Grundbuch, Eintragungsantrag Währung, geben, tragungsbewilligung, tragung