§ 27 SchRegO
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Werden mehrere Eintragungen beantragt, durch die dasselbe Recht betroffen wird, so darf die später beantragte Eintragung nicht vor der Erledigung des früher gestellten Antrags erfolgen.
Suchhilfen: Eintragung Reihenfolge, Vorrang früherer Antrag, Nachträgliche Eintragung warten, Grundbuch Antrag Priorität, Mehrere Eintragungen nacheinander, Spätere Eintragung verzögern, tragung, tragungen