§ 11 SchleusV
Schadensmeldung
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Wer in den Schleusenbereichen Schaden verursacht, hat dies unverzüglich der Schleusenaufsicht anzuzeigen.
Schadensmeldung
Wer in den Schleusenbereichen Schaden verursacht, hat dies unverzüglich der Schleusenaufsicht anzuzeigen.