Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes
Geändert durch Art. 6 V v. 4.10.2022 I 1614
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Inhalt
- Eingangsformel
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze
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Teil 2 Gutachten und Gutachter
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Teil 3 Wertermittlungsverfahren
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Teil 4 Überprüfung der Schiffsbeleihungswertermittlung und Inkrafttreten