§ 10 SchiedsG

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Der Vorsitzende der Schiedsstelle führt ein Protokollbuch und ein Kassenbuch sowie eine Sammlung der Kostenrechnungen. Abgeschlossene Bücher hat er unverzüglich bei dem Direktor des Kreisgerichts einzureichen.

Suchhilfen: Schiedsstelle Protokoll führen, Kassenbuch führen, Kostenrechnungen einreichen, Bücher beim Gericht abgeben, Schiedsgericht Buchführung, Protokollbuch einreichen, reichen, geben