§ 15 SchiedsAmtsO
📖
↗ Links
Auf Verlangen haben die Vertragsparteien dem zuständigen Schiedsamt oder dem zuständigen sektorenübergreifenden Schiedsgremium die für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Suchhilfen: Unterlagen vorlegen Schiedsverfahren, Beweismittel einreichen Schiedsgericht, Dokumente an Schiedsamt übergeben, Vertragsparteien Unterlagen einreichen, Schiedsgremium Unterlagen anfordern, Beweis im Schiedsverfahren, lagen, legen, reichen, geben, tragsparteien