§ 15 SchiedsAmtsO

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Auf Verlangen haben die Vertragsparteien dem zuständigen Schiedsamt oder dem zuständigen sektorenübergreifenden Schiedsgremium die für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Suchhilfen: Unterlagen vorlegen Schiedsverfahren, Beweismittel einreichen Schiedsgericht, Dokumente an Schiedsamt übergeben, Vertragsparteien Unterlagen einreichen, Schiedsgremium Unterlagen anfordern, Beweis im Schiedsverfahren, lagen, legen, reichen, geben, tragsparteien