Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 24.10.2022 I 1838
Mittelbare Änderung durch Art. 15 G v. 24.10.2022 I 1838 ist berücksichtigt
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Schaumwein
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
- § 4 Steuerlager
- § 5 Steuerlagerinhaber
- § 6 Registrierte Empfänger
- § 7 Registrierte Versender
- § 8 Begünstigte
- § 9 Beförderungen (Allgemeines)
- § 10 Beförderungen im Steuergebiet
- § 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
- § 12 Ausfuhr
- § 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
- § 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
- § 15 Steueranmeldung, Fälligkeit
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Abschnitt 3 Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
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Abschnitt 4 Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
- § 19 Erwerb durch Privatpersonen
- § 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken
- § 20a Zertifizierte Empfänger
- § 20b Zertifizierte Versender
- § 20c Beförderungen
- § 21 Versandhandel
- § 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
- § 22a Steuerentstehung, Steuerschuldner
- § 22b Steueranmeldung, Fälligkeit
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Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
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Teil 2 Zwischenerzeugnisse
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Teil 4 Schlussbestimmungen