§ 10 SchaEVZG
Antragsberechtigung
📖
↗ Links
Die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung erfolgt auf Antrag. Antragsberechtigt sind
- -
- Staatsbürger der DDR,
- -
- Ausländer mit zeitlich unbefristetem oder länger befristetem Aufenthalt in der DDR,
Suchhilfen: Staatsbürger DDR Anspruch, Ausländer Schadensersatz Antrag, Schadensersatz wegen Straftat, Anspruch auf staatliche Vorauszahlung, Antragsberechtigung DDR, Vorauszahlung bei Straftat, auszahlung, tragsberechtigung