§ 1 SchaEVZG
Geltungsbereich
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Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.
Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.