§ 11 SBG

Niederlegung des Amtes

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Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.

Suchhilfen: Vertrauensperson zurücktreten, Dienstamt abgeben, Rücktritt aus Amt, Dienstliche Bekanntmachung, Schriftliche Amtsniederlegung, Dienstvorgesetzter informieren, treten, geben, kanntmachung