§ 6 SaatG

Inverkehrbringen vor Abschluss der Prüfung auf Keimfähigkeit

📖

Die Anerkennungsstelle kann bereits vor Abschluss der Prüfung auf Keimfähigkeit das Inverkehrbringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken an bestimmte Händler genehmigen, wenn der Antragsteller die Keimfähigkeit durch das Ergebnis einer vorläufigen Analyse nachgewiesen hat.

Suchhilfen: Saatgut Inverkehrbringen Genehmigung, vorläufiger Keimfähigkeitsnachweis, gewerblicher Saatgutverkauf Erlaubnis, Saatguthandel Zulassung vor Test, vorzeitige Saatgutfreigabe, Keimfähigkeit Vorabprüfung, lassung, abprüfung