§ 37 SaatG

Aufgaben

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Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.

Suchhilfen: Sorte eintragen, Sortenliste einsehen, Erhaltung zugelassener Sorten, Bundessortenamt kontaktieren, Zuständigkeit Sortenprüfung, Zulassung neuer Pflanzensorten, Überwachung Sortenbestand, tragen, sehen, haltung, lassung, wachung