§ 5 RWBestV 2021

Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Ländern und den neuen Ländern

📖
Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2021 an
1.
für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 387 Euro und 1 542 Euro monatlich,
2.
für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 372 Euro und 1 494 Euro.

Suchhilfen: Pflegegeld alte Länder, Pflegegeld neue Länder