§ 2 RV-BZV

Zahlungsweise, Zahlungsmittel

📖
Beitragszahlungen sind unmittelbar an den zuständigen Träger der Rentenversicherung zu leisten. Die Betragszahlungen können durch
1.
Abbuchung (Einzugsermächtigung),
2.
Überweisung oder Einzahlung,
3.
Scheck oder
4.
Barzahlung
erfolgen.

Suchhilfen: Beitrag per Überweisung zahlen, Rentenversicherung Barzahlung, Beitragszahlung per Scheck, Beitragszahlung Einzahlung, Rentenversicherung Zahlungsweise, Beitrag per Einzugsermächtigung, weisung, tragszahlung, zahlung, zugsermächtigung