Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 22.12.2025 I Nr. 371
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
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Abschnitt 2 Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
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Abschnitt 3 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
- § 11 Zuweisungen für das Krankengeld
- § 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
- § 13 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
- § 14 Risikopool
- § 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
- § 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
- § 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
- § 18 Jahresausgleich
- § 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
- § 20 Prüfung der Datenmeldungen
- § 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
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Abschnitt 4 Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
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Abschnitt 5 Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
- § 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
- § 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
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Abschnitt 6 Übergangsregelung