§ 29 RPflG

Geschäfte im internationalen Rechtsverkehr

📖
Dem Rechtspfleger werden folgende Aufgaben übertragen:
1.
die der Geschäftsstelle des Amtsgerichts gesetzlich zugewiesene Ausführung ausländischer Zustellungsanträge;
2.
die Entgegennahme von Anträgen auf Unterstützung in Unterhaltssachen nach § 7 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) sowie die Entscheidung über Anträge nach § 10 Absatz 3 des Auslandsunterhaltsgesetzes;
3.
die Entgegennahme von Anträgen nach § 42 Absatz 1 und die Entscheidung über Anträge nach § 5 Absatz 2 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162).

Suchhilfen: ausländische Zustellung beantragen, Internationales Familienrecht Verfahren, Antrag auf internationale Zustellung, Entgegennahme ausländischer Anträge, Entscheidung über Auslandsunterhalt, stellung, antragen, fahren, scheidung