§ 13 RevierjagdMeisterPrV

Struktur der Prüfung

📖
(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
1.
Berufsausbildung und
2.
Mitarbeiterführung.
(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
1.
einen praktischen Teil nach § 14 und
2.
einen schriftlichen Teil nach § 15.

(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 16.

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