§ 16 RechZahlV
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1
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Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten auszuweisen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1
Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten auszuweisen.