§ 1 ReblV
Anzeigepflicht
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Verfügungsberechtigte und Besitzer von Reben sind verpflichtet, der zuständigen Behörde das Auftreten und den Verdacht des Auftretens der Reblaus unter Angabe des Standorts der Reben unverzüglich anzuzeigen.
Suchhilfen: Reblaus melden, Rebenbefall anzeigen, Verdacht Reblaus melden, Schädlingsbefall Reben melden, Vine pest report, Rebenbesitzer Anzeige, zeigen