Verordnung zum Schutz gegen übertragbare Geschlechtskrankheiten der Rinder
Neugefasst durch Bek. v. 20.12.2005 I 3512;
geändert durch Art. 3 V v. 17.4.2014 I 388
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Inhalt
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I. Begriffsbestimmung
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II. Schutzmaßregeln
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A. Schutzmaßregeln gegen Trichomonadenseuche und Vibrionenseuche
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1. Geltungsbereich
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2. Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer Deckinfektion
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3. Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer Deckinfektion
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4. Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
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5. Desinfektion
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6. Aufhebung der Schutzmaßregeln
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