Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2026

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026

RBSFV 2026 · Ausfertigung: 17. Oktober 2025 · 3 Einzelnormen

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