§ 5 RAG 1991

Allgemeine Bemessungsgrundlage

📖
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 33.149 Deutsche Mark
und  
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 33.499 Deutsche Mark.