§ 8 RAG 1984
Pflegegeld
Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1984 an zwischen 389 Deutsche Mark und 1.551 Deutsche Mark monatlich.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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