§ 6 PsychThApprO
Leistungsübersicht
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Die Hochschule hat der studierenden Person eine Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die studierende Person erbracht hat, zu erstellen und auszuhändigen, wenn die studierende Person dies bei der Hochschule beantragt.
Suchhilfen: Leistungsübersicht beantragen, Studiennachweis anfordern, Studienleistungen Übersicht, Leistungsnachweis, Studienbescheinigung, Studienunterlagen anfordern, antragen