§ 39 PsychThApprO

Durchführung

📖

(1) Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.

(2) Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.

Fußnoten

(+++ § 39: Zur Geltung vgl. § 69 Abs. 7 +++)

Suchhilfen: Prüfung 40 Minuten, Prüfung 45 Minuten