§ 28 PsychThApprO
Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung
📖
↗ Links
Die psychotherapeutische Prüfung ist bestanden, wenn
- 1.
- die mündlich-praktische Fallprüfung bestanden worden ist und
- 2.
- die anwendungsorientierte Parcoursprüfung bestanden worden ist.
Suchhilfen: Parcoursprüfung bestehen, Approbationsprüfung Psychotherapie, Psychotherapie‑Examensanforderungen, psychotherapeutische Abschlussprüfung, stehen, schlussprüfung