§ 61 PStV
Mitteilungen für statistische Zwecke
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Den Statistischen Landesämtern werden aus Anlass der Beurkundung einer Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, eines Sterbefalls und einer Änderung der Geschlechtsangabe die Daten mitgeteilt, die nach den §§ 2 und 5 Absatz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes zu übermitteln sind.
Suchhilfen: Geburtsmeldung Statistik, Lebenspartnerschaft melden, Geschlechtsangabe ändern Meldung, Statistische Meldungen Personenstand