§ 46 PStG
Änderung einer Anzeige
📖
↗ Links
Sind in der schriftlichen Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalls Angaben unrichtig oder unvollständig und ist der richtige oder vollständige Sachverhalt durch öffentliche Urkunden oder auf Grund eigener Ermittlungen des Standesamts festgestellt, so sind die entsprechenden Angaben unter Hinweis auf die Grundlagen zu ändern.
Suchhilfen: Geburtsanzeige korrigieren, Sterbefall Meldung ändern, Fehlerhafte Angabe berichtigen, Standesamt Korrektur, Unrichtige Meldung berichtigen, Geburtsurkunde berichtigen, Sterbeurkunde berichtigen, Anzeige unvollständig korrigieren, richtigen