§ 19 PStG
Anzeige durch Personen
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↗ Links
Zur Anzeige sind verpflichtet
- 1.
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- 2.
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Suchhilfen: Geburtsanzeige, Meldepflicht bei Geburt, Anzeigepflicht für Eltern, Zeugenanzeige bei Geburt, Geburtsmeldungspflicht, Anzeige bei unbekannten Eltern, Anzeigepflicht bei Geburt