§ 6 ProstStatV

Hilfsmerkmale

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Hilfsmerkmale sind:
1.
die Behördenbezeichnung und Anschrift der nach § 8 Absatz 1 Satz 2 auskunftspflichtigen Behörde und
2.
der Name sowie die Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

Suchhilfen: Behördenanschrift, Statistik Hilfsmerkmale, Auskunftspflichtige Behörde, Rückfrage Ansprechpartner