§ 4 ProstStatV

Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge

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Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang:
1.
die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,
2.
der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und
3.
die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.

Suchhilfen: Prostitutionsfahrzeug melden, Aufstellung eines Fahrzeugs melden, Ort der Fahrzeugaufstellung erfassen, Verbot der Fahrzeugaufstellung, Erhebungsmerkmal für Statistik, Anzeige einer Fahrzeugaufstellung, stellung, fassen