§ 4 ProstStatV
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge
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Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang:
- 1.
- die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,
- 2.
- der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und
- 3.
- die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.
Suchhilfen: Prostitutionsfahrzeug melden, Aufstellung eines Fahrzeugs melden, Ort der Fahrzeugaufstellung erfassen, Verbot der Fahrzeugaufstellung, Erhebungsmerkmal für Statistik, Anzeige einer Fahrzeugaufstellung, stellung, fassen