Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 G v. 9.3.2021 I 327
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Prostituierte
- § 3 Anmeldepflicht für Prostituierte
- § 4 Zur Anmeldung erforderliche Angaben und Nachweise
- § 5 Anmeldebescheinigung; Gültigkeit
- § 6 Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung
- § 7 Informationspflicht der Behörde; Informations- und Beratungsgespräch
- § 8 Ausgestaltung des Informations- und Beratungsgesprächs
- § 9 Maßnahmen bei Beratungsbedarf
- § 10 Gesundheitliche Beratung
- § 11 Anordnungen gegenüber Prostituierten
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Abschnitt 3 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten
- § 12 Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe; Verfahren über einheitliche Stelle
- § 13 Stellvertretungserlaubnis
- § 14 Versagung der Erlaubnis und der Stellvertretungserlaubnis
- § 15 Zuverlässigkeit einer Person
- § 16 Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe; Veranstaltungskonzept
- § 17 Auflagen und Anordnungen
- § 18 Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen
- § 19 Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge
- § 20 Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung; Untersagung
- § 21 Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs; Untersagung
- § 22 Erlöschen der Erlaubnis
- § 23 Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis und der Stellvertretungserlaubnis
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Abschnitt 4 Pflichten des Betreibers
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Abschnitt 6 Verbote; Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 7 Personenbezogene Daten; Bundesstatistik
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Abschnitt 8 Sonstige Bestimmungen