Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

PrfgZAUTV · Ausfertigung: 12. April 1990 · 6 Einzelnormen

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.11.2005 I 3188

📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen

Inhalt