§ 3 PresseratG
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Der in § 1 Abs. 2 Satz 2 festgesetzte Betrag ist im Haushaltsplan veränderten allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Dieser Betrag tritt an die Stelle des in § 1 Abs. 2 Satz 2 genannten Betrages.
Suchhilfen: Haushaltsplan anpassen, Betrag ändern, wirtschaftliche Verhältnisse, Budgetanpassung, Finanzielle Anpassung, Haushaltsmittel ändern, passen, passung