Nr 37 PreisLS
Begriff
(1) Anlageabschreibungen sind die Kosten der Wertminderung betriebsnotwendiger Anlagegüter.
(2) Der Abschreibungsbetrag kann sowohl je Zeiteinheit als auch je Leistungseinheit (Tonne, Stück, Maschinenstunde oder dgl.) ermittelt werden.
Suchhilfen: Wertminderung von Anlagegütern, Abschreibung nach Zeit, Abschreibung nach Leistung, Abschreibungsbetrag ermitteln, Betriebsnotwendige Anlagegüter, schreibung