Nr 23 PreisLS

Ansatz

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In den Vor- und Nachkalkulationen dürfen Löhne, Gehälter und andere Personalkosten nach Art und Umfang nur insoweit berücksichtigt werden, als sie den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen (vgl. Nummer 4).

Suchhilfen: Personalkosten berücksichtigen, Lohnkosten kalkulieren, Kostenrechnung Personal, Betriebswirtschaftliche Kosten, Lohnkalkulation, Personalkosten Ansatz, Kostenrechnung Grundsätze, Personalkosten in Kalkulation, rücksichtigen