Nr 21 PreisLS
Reststoffe
(1) Verwendungsfähige Reststoffe sind, soweit eine Weiterverwendung im eigenen Betrieb möglich ist, wie Stoffe zu bewerten und den Stoffkosten gutzuschreiben.
(2) Veräußerte oder veräußerungsfähige Reststoffe sind mit den durchschnittlich erzielten oder erzielbaren Erlösen, vermindert um die bei der Aufbereitung und Veräußerung entstandenen Kosten, den Stoffkosten gutzuschreiben.
Suchhilfen: Reststoffe bewerten, Stoffkosten anrechnen, Verwertung von Reststoffen, Reststoffveräußerung, Durchschnittserlös Reststoffe, Kostenaufwand bei Aufbereitung, Reststoffe im eigenen Betrieb nutzen, werten, rechnen, wertung, bereitung