Nr 2 PreisLS
Einrichtung und Ausgestaltung des Rechnungswesens
Der Auftragnehmer ist zur Führung eines geordneten Rechnungswesens verpflichtet. Dieses muß jederzeit die Feststellung der Kosten und Leistungen, die Abstimmung der Kosten- und Leistungsrechnung mit der Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Ermittlung von Preisen auf Grund von Selbstkosten ermöglichen.
Suchhilfen: Kostenrechnung führen, Leistungsrechnung erstellen, Selbstkosten ermitteln, Preisberechnung nach Selbstkosten, Rechnungswesen organisieren, Kosten‑ und Leistungsrechnung abstimmen, stellen, stimmen