§ 70 PrüfbV

Datenübersicht

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Die auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 3 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ergänzen.

Suchhilfen: Datenübersicht erstellen, Formblatt ausfüllen, Prüfungsbericht beifügen, Vorjahresdaten ergänzen, Institutsdaten erfassen, Datenblatt einreichen, stellen, füllen, fügen, jahresdaten, gänzen, fassen, reichen