§ 40 PrüfbV

Entwicklung der Ertragslage

📖

(1) Die Entwicklung der Ertragslage des Instituts ist zu beurteilen.

(2) Auf der Basis der Unterlagen des Instituts ist auch über die Ertragslage der wesentlichen Geschäftssparten zu berichten; dabei sind jeweils die wichtigsten Erfolgsquellen und Erfolgsfaktoren gesondert darzustellen.

(3) Mögliche Auswirkungen von Risiken auf die Entwicklung der Ertragslage sind darzustellen; dies gilt insbesondere für Zinsänderungsrisiken.

Suchhilfen: Ertragslage beurteilen, Ertragslage berichten, Erfolgsquellen darstellen, Erfolgsfaktoren darstellen, Risiken auf Ertragslage, Zinsänderungsrisiko Auswirkungen, urteilen, richten, folgsquellen, folgsfaktoren, wirkungen