§ 1 Polst/DekoAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

📖
Der Ausbildungsberuf Polster- und Dekorationsnäher/ Polster- und Dekorationsnäherin wird
1.
nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes sowie
2.
nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 27, Dekorationsnäher, der Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung
staatlich anerkannt.