§ 2 PMMPrV
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- 1.
- Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse,
- 2.
- Mikrotechnologie-Fachaufgaben,
- 3.
- Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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