§ 38 PKDBSa
Organe
Die Organe der Pensionskasse sind
- 1.
- die Arbeitnehmervertretung,
- 2.
- die Hauptversammlung,
- 3.
- das Kuratorium,
- 4.
- der Vorstand.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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