§ 33 PKDBSa
Versicherungsbedingungen der Abteilungen G und H
↗ Links
(1) Die von der Werkspensionskasse der Essener Verkehrs-AG übernommenen Versicherungsverhältnisse werden in der Abteilung G abgewickelt. Für diese Versicherungsverhältnisse gelten die in der Anlage XIV festgesetzten Versicherungsbedingungen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Die von der Ruhegeldkasse der Köln-Bonner Eisenbahnen AG übernommenen Versicherungsverhältnisse werden in der Abteilung H abgewickelt. Für diese Versicherungsverhältnisse gelten die in der Anlage XV festgesetzten Versicherungsbedingungen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
Suchhilfen: Versicherungsabwicklung Abteilung G, Versicherungsbedingungen Ruhegeldkasse, Versicherungsbedingungen Anlage XIV, Versicherungsbedingungen Anlage XV, Versicherungsleistung Betriebsrente, Versicherungsbedingungen Abteilung H, sicherungsabwicklung, teilung, sicherungsbedingungen, sicherungsleistung