§ 26 PKDBSa Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente gelten § 19 und § 20 entsprechend.