§ 6 PharmStV
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Unberührt bleiben futtermittelrechtliche Vorschriften, nach denen Stoffe als Futtermittel oder als Zusatzstoffe zu Futtermitteln in den Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen.
Suchhilfen: Futtermittelzulassung, Futtermittelzusatzstoff, Stoffe in Verkehr bringen, Zulassung von Futtermitteln, Verwendung von Futtermittelzusätzen, Futtermittelgesetz, Futtermittelverkehr, Zusatzstoff für Futtermittel, lassung, wendung