Anlage 2 PharmRefPrV
(zu § 8) Zeugnisinhalte
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2288)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- Benennung der schriftlichen Prüfungsleistungen als Überschrift,
- 2.
- Benennung der drei Qualifikationsbereiche und Bewertung mit Punkten und Note,
- 3.
- Benennung des Fachgesprächs einschließlich des Qualifikationsbereichs „Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing“ und Bewertung mit Punkten und Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Zahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 5.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)