§ 1 PfWirtAusbV 2010
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.