§ 23 PflAFinV

Hilfsmerkmale

📖
Hilfsmerkmale sind:
1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2.
für die Erhebungen Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule,
3.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

Suchhilfen: Auskunftspflichtige Stelle, Kontaktdaten Ausbildungsträger, Anschrift Pflegeschule, Rückfrageperson Pflegeausbildung, Name Ansprechpartner Ausbildung, Kontaktperson Praktische Ausbildung, Bezeichnung Ausbildungsstelle, bildung, zeichnung